Osteopathie für Kinder und Jugendliche

Der umfassende Ansatz der Osteopathie eignet sich zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen jeden Alters.

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Die körperlichen Strukturen, der Stoffwechsel und die intellektuellen Möglichkeiten befinden sich in stetiger Entwicklung und unterscheiden sich von denjenigen der Erwachsenen.

Zur osteopathischen Behandlung ist ein fundiertes Wissen sämtlicher Entwicklungsprozesse des Kindes von der Entstehung im Mutterleib bis zum Ende der Pubertät unabdingbar. 

Kinder und Jugendliche machen viele körperliche und emotionale Entwicklungsschritte durch. Es liegt auf der Hand, dass nicht immer jeder Prozess reibungslos verläuft.

Osteopath*innen, die Mitglied des SVO sind, verfügen über die nötigen Kenntnisse und besitzen die Fähigkeit, die verschiedenen Entwicklungsphasen in der Behandlung zu berücksichtigen.

Wie läuft eine osteopathische Behandlung ab?

Durch gezielte Fragen werden die Beschwerden eingekreist. Mit Hilfe der Untersuchung forscht der*die Osteopath*in nach Bewegungseinschränkungen, nach Veränderungen der Gewebebeschaffenheit und prüft die Gewebeempfindlichkeit.

Die gefundenen Resultate helfen, die jungen Patient*innen mit gezielten Techniken wirkungsvoll zu behandeln und sie damit bei der Genesung zu unterstützen.

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Und wann ist eine osteopathische Behandlung sinnvoll?

Bei folgenden Symptomen ist eine osteopathische Behandlung von grossem Nutzen (Liste ist nicht abschliessend):

  • Bewegungseinschränkungen, Wachstumsschmerzen

  • Wirbelsäulenfehlstellungen (Skoliosen)

  • Zahnstellungsfehler und kieferorthopädischen Problemen

  • Verdauungsproblemen, Bauchschmerzen, Regelschmerzen

  • Kopfschmerzen

  • Schlafstörungen 

  • Sprach- und Konzentrationsstörungen

  • Wiederkehrenden Atemwegserkrankungen, Mittelohrentzündungen 

Gut zu wissen

Nach einem schweren Sturz oder einem Unfall ist eine Beurteilung ihres Kindes durch den Arzt notwendig. Eine osteopathische Behandlung zu einem späteren Zeitpunkt ist ratsam, um allfällige auftretenden Funktionsstörungen vorzubeugen.

Um eine*n Osteopath*in zu konsultieren, die*der Mitglied des SVO ist, benötigen Sie in der Regel keine ärztliche Verordnung.

Medizinische Berichte, Gesundheitsheftchen, Röntgenbilder oder CD's eines MRI helfen dem*der Osteopath*in sich ein genaues Bild über die bisherigen medizinischen Massnahmen zu machen. Bringen Sie diese bitte zur ersten Behandlung mit.

Eine osteopathische Behandlung wird in der Regel teilweise oder ganz von der Komplementärversicherung rückvergütet. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, sich vorgängig bei Ihrer Krankenzusatzversicherung zu informieren.

Eine osteopathische Behandlung wird in der Regel teilweise oder ganz von der Komplementärversicherung rückvergütet. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, sich vorgängig bei Ihrer Krankenzusatzversicherung zu informieren.

Den Verband kontaktieren
Geschäftsstelle Schweizerischer Osteopathieverband 
Rütihubelweg 10
3634 Thierachern
Mo-Fr 09.00 – 12.30 Uhr