Kosten-Rückerstattung durch Krankenkassen
Die Erstattung osteopathischer Leistungen unterscheidet sich momentan je nach Kasse und Vertrag. Schweizerischer Osteopathieverband setzt sich aktiv für eine gute Rückvergütung der Kosten osteopathischer Behandlungen durch die Versicherungen ein.
Osteopathie ist eine Fachrichtung der Grundversorgung, d. h. Sie benötigen keine ärztliche Überweisung und keinen vorherigen Arztbesuch (ausser in Ausnahmefällen), um eine*n Osteopath*in zu konsultieren.
Erstattung der Leistungen über die Zusatzversicherung
Die Osteopathie ist ein fester Bestandteil des Schweizerischen Gesundheitssystems. Die Leistungen werden über die Zusatzversicherung erstattet, doch die Konditionen unterscheiden sich je nach Kasse bzw. Vertrag.
In der Praxis existieren momentan fast 100 verschiedene Versicherungsverträge, deren Bedingungen sich regelmässig ändern. Deshalb können Osteopath*innen nicht jede individuelle Situation ihrer Patient*innen kennen. Somit ist es notwendig, dass Sie sich über die Konditionen zur Erstattung osteopathischer Leistungen direkt bei Ihrer Krankenkasse informieren.
Bezahlung durch Patient*innen
Sie können selbstverständlich auch ohne Zusatzversicherung eine*n Osteopath*in konsultieren. In diesem Fall tragen Sie die Behandlungskosten selbst.