Rechtsgrundlage und Berufsausübungsbewilligung

Die Berufsregelung der Osteopathie ist Gegenstand des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe (GesBG). Das Gesetz ist im Februar 2020 in Kraft getreten. Es dient dem Patientenschutz und der Verbesserung der Behandlungsqualität, insbesondere durch Ausbildungsanforderungen mit hohem Niveau für die ganze Schweiz.

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Gesundheitsberufegesetz (GesBG)

Das GesBG regelt die Ausbildungsanforderungen und erforderlichen Kompetenzen für sieben verschiedene Gesundheitsberufe, darunter auch die der Osteopathie. Das GesBG wurde 2016 verabschiedet und ist im Februar 2020 gemeinsam mit entsprechenden Ausführungsverordnungen in Kraft getreten.

Durch das GesBG wird die FH-Ausbildung, welche vom Schweizerischen Osteopathieverband 2012 an der Fachhochschule für Gesundheit in Freiburg initiiert wurde, offiziell anerkannt.

Durch die Regelung der berufsspezifischen Kompetenzen und die Einführung einer Bewilligungspflicht für die Berufsausübung bedeutet das GesBG für Osteopath*innen eine offizielle Anerkennung innerhalb des Schweizerischen Gesundheitssystems mit klaren Kompetenzen, wie etwa der Erstversorgung von Patient*innen.


» Text des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe (GesBG)

Berufsausübungsbewilligung

Um als Osteopath*in tätig zu sein, ist eine kantonale Berufsausübungsbewilligung erforderlich, welche den Inhaber*innen des Master of Science FH in Osteopathie oder eines gleichwertig anerkannten ausländischen Diploms erteilt wird.

Die Berufsausübungsbewilligung muss im jeweiligen Kanton beantragt werden in welchem der*die Osteopath*in beruflich tätig ist.

Informationen zur Beantragung der Berufsausübungsbewilligung erhalten Sie bei den jeweiligen kantonalen Osteopathiegesellschaften.

Gesundheitsberuferegister

Das GesBG sieht ein nationales Gesundheitsberuferegisters (NAREG) vor. Dieses Register enthält Informationen über die Ausbildungsabschlüsse und die Berufsausübungsbewilligung der eingetragenen Fachpersonen und dient somit dem Patientenschutz. Das Gesundheitsberuferegister wird vom Schweizerischen Roten Kreuz geführt und ist abrufbar unter https://www.nareg.ch.

Den Verband kontaktieren
Geschäftsstelle Schweizerischer Osteopathieverband 
Rütihubelweg 10
3634 Thierachern
Mo-Fr 09.00 – 12.30 Uhr