Osteopathie für Sportler*innen und Künstler*innen

            Sportler*innen und Künstler*innen wie z. B. Akrobat*innen, Musiker*innen, Schauspieler*innen oder Tänzer*innen haben etwas gemeinsam. Sie arbeiten sehr präzise, fordern von ihrem Körper Höchstleistungen und sind auf kurze Behandlungszyklen angewiesen.

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            Verletzungen, Überbeansprungen der Gelenke oder sonstige körperliche Beschwerden sind für Sportler*innen oder Künstler*innen besonders einschränkend. Für sie ist eine schonende und gezielte Behandlung ausserordentlich wichtig, um möglichst schnell wieder einsatzbereit zu sein und zu bleiben.

            Die Osteopathie ist eine manuelle, nebenwirkungsfreie Therapieform, die eine exakte Diagnostik und gezielte Vorgehensweise beinhaltet. Der*die gut ausgebildete Osteopath*in, der*die Mitglied des SVO ist, verfügt über die nötigen Kenntnisse, eine adäquate Behandlung anzubieten und falls erforderlich, mit einem Team zusammenzuarbeiten.

            Wann ist eine osteopathische Behandlung sinnvoll?

            Bei folgenden Symptomen ist eine osteopathische Behandlung von grossem Nutzen (Liste ist nicht abschliessend):
             
            • Verletzungen nach Unfällen, Verstauchungen, …

            • Vor, während oder nach einem Wettkampf

            • Überbelastungen der Muskeln und Gelenke

            • Nackenbeschwerden, Schwindel

            • Atembeschwerden

            • Kopfschmerzen

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            Gut zu wissen

            Nach einem schweren Sturz oder einem Unfall ist eine Beurteilung durch den Arzt notwendig. Eine osteopathische Behandlung zu einem späteren Zeitpunkt ist ratsam, um allfälligen auftretenden Funktionsstörungen vorzubeugen.

            Um eine*n Osteopath*in zu konsultieren, der*die Mitglied des SVO ist, benötigen Sie in der Regel keine ärztliche Verordnung.

            Medizinische Berichte, Röntgenbilder oder CD's eines MRI helfen dem*der Osteopath*in, sich ein genaues Bild über die bisherigen medizinischen Massnahmen zu machen. Bringen Sie diese bitte zur ersten Behandlung mit.

            Eine osteopathische Behandlung wird in der Regel teilweise oder ganz von der Komplementärversicherung rückvergütet. Im Zweifelsfall, wie z.B. bei einem Unfall, bitten wir Sie, sich vorgängig bei ihrer Krankenzusatzversicherung zu informieren.
            Den Verband kontaktieren
            Geschäftsstelle Schweizerischer Osteopathieverband 
            Rütihubelweg 10
            3634 Thierachern
            Mo-Fr 09.00 – 12.30 Uhr