Osteopathie in der Schwangerschaft

                          Als sanfte Methode eignet sich die Osteopathie ausgezeichnet zur Behandlung von Beschwerden während und nach der Schwangerschaft.

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                          Eine Schwangerschaft bedeutet eine Zeit von Veränderung und Anpassung. Die Hormone beeinflussen sowohl den Körper wie auch die Psyche der werdenden Mutter. Aus einer Eizelle entwickelt sich ein Kindlein, das durch sein Wachstum immer mehr Platz im Bauch beansprucht. Die Organe, die Nerven, die Blut- und Lymphgefässe, das Zwerchfell müssen ausweichen und durch die hormonellen Veränderungen werden die Bänder, die Muskeln, die Faszien und vor allem der Beckenboden der Frau weicher und nachgiebiger. Der Körper bereitet sich so auf die Geburt vor.

                          All diese Anpassungen können zu Beschwerden führen:

                          • Rückenschmerzen, Schmerzen am Steissbein/Schambein, schwere Beine, Müdigkeit

                          • Kopfschmerzen, Verspannungen im Nacken, Muskelschmerzen 

                          • Schmerzen im Rippenbereich, Atemprobleme

                          • Übelkeit, Erbrechen, Sodbrennen, Verstopfungen

                          • Ödeme, Karpaltunnelsyndrom


                          Die Aufzählung der möglichen Probleme ist nicht abschliessend und eine osteopathische Behandlung muss als sinnvolle begleitende Therapie verstanden werden. Sie ersetzt die fachärztliche Kontrolle nicht. Osteopath*innen, die Mitglied des SVO sind, verfügen über die nötige Ausbildung und Fähigkeit, eine schwangere Frau kompetent zu behandeln.

                          Geburtsvorbereitung

                          Eine osteopathische Behandlung ermöglicht eine gute Vorbereitung auf die bevorstehende Entbindung, da die Folgen einer früheren Verletzung den Geburtsverlauf ungünstig beeinflussen können - insbesondere, wenn das Becken betroffen war (Sturz auf das Steissbein, Autounfall, Reitunfall, Dammschnitt-Narbe, frühere schmerzhafte Periduralanästhesie).
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                          Gut zu wissen


                          Um eine*n Osteopath*in zu konsultieren, die*der Mitglied des SVO ist, benötigen Sie in der Regel keine ärztliche Verordnung. Eine osteopathische Behandlung wird teilweise oder ganz von der Komplementärversicherung rückvergütet. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Versicherer.

                          Den Verband kontaktieren
                          Geschäftsstelle Schweizerischer Osteopathieverband 
                          Rütihubelweg 10
                          3634 Thierachern
                          Mo-Fr 09.00 – 12.30 Uhr