Art. 1: PFLICHTEN DER TEILNEHMENDEN
Mit der Anmeldungsbestätigung für eine Weiterbildung erklärt sich der/die Teilnehmer*in mit
dem vorliegenden Regelwerk des Weiterbildungszentrums des Schweizerischen Osteo-
pathieverbands und der Bezahlung der Anmeldegebühr für die gewünschte Weiterbildung
einverstanden.
Art. 2: MODALITÄTEN FÜR DIE ANMELDUNG UNDDIE BEZAHLUNG DER WEITERBILDUNGEN
Nach Erhalt der Anmeldung stellt das Weiterbildungszentrum des Schweizerischen
Osteopathieverbands den Teilnehmer*innen eine Bestätigung der Weiterbildungsdaten zu.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt. Anmeldegesuche von
Personen ohne Mitgliedschaft beim Schweizerischen Osteopathieverband werden
einzelfallweise beurteilt, etwa gemäss vorhandenem Diplom und der gewünschten
Weiterbildung. Die Weiterbildungskommission behält sich das Recht vor, aufgrund dieser
Kriterien eine Anmeldung anzunehmen oder zurückzuweisen.
Die Anmeldegebühr für die
Weiterbildung ist vor dem ersten Weiterbildungstag zu bezahlen. Sollte die Zahlung
ausbleiben, folgt die Buchhaltungsstelle des Schweizerischen Osteopathieverbands dem
üblichen Verfahren für die Eintreibung nicht beglichener Forderungen (Mahnung und
Betreibung).
Der Tarif richtet sich nach dem Status des Mitgliedes (aktiv oder passiv), gültig am ersten Tag der
Weiterbildung. Assistent*innen ohne Mitgliedschaft beim Schweizerischen Osteopathie-
verband bezahlen den für Nichtmitglieder geltenden Tarif.
Art. 3: KENNTNISNIVEAU
Die Weiterbildungen stehen namentlich den Osteopath*innen mit GDK-Diplom, den
Mitgliedern des Schweizerischen Osteopathieverbands, den Osteopathie-Assistent*innen,
den Ärzt*innen und je nach Ausbildungsthema auch anderen Gesundheitsfachleuten bzw.
Spezialist*innen zur Verfügung.
Art. 4: WEITERBILDUNGSKONTROLLE
Alle im Weiterbildungszentrum des Schweizerischen Osteopathieverbands absolvierten
Weiterbildungen werden in der Regel als Stunden der Kategorie A angerechnet (weitere
Informationen siehe Weiterbildungskontrollreglement).
Ohne vorherige abweichende Vereinbarung unter den zuständigen Kommissionen können als
Webinar besuchte Weiterbildungen bis zu maximal 8 Stunden pro akademisches Jahr
angerechnet werden. Die Kontrollkommission für die Weiterbildung erhält automatisch eine
Kopie der Kursbescheinigungen, um die Stunden anzurechnen.
Art. 5: ABMELDUNG
1. Teilnehmer*in
Die Abmeldung von für eine Weiterbildung angemeldeten Teilnehmer*innen führt zur
Anwendung folgender Bestimmungen:
a
Es erfolgt keine Rückerstattung, wenn:
- die Abmeldung innerhalb von 8 Wochen vor dem Weiterbildungsdatum erfolgt
- die Abmeldung zwischen zwei Sitzungen einer Weiterbildung erfolgt
Fälle von höherer Gewalt bleiben vorbehalten.
b
Abmeldungen führen in jedem Fall zur Erhebung einer Verwaltungsentschädigungsgebühr
von 10% der Kurskosten, mindestens aber von CHF 50.–.
c
Die Anmeldung ist persönlich und nicht übertragbar.
d
Bei einer fristgerechten Abmeldung ist der bereits bezahlte Betrag abzüglich
Verwaltungsgebühren rückzahlbar, aber der für die entsprechende Weiterbildung bezahlte
Betrag kann nicht auf eine andere Weiterbildung übertragen werden.
2. Übersetzer*innen/Verantwortliche
a
Teilnehmende, die nachträglich als Übersetzer*in oder Verantwortliche tätig sind, haben die
Anmeldegebühren zu entrichten, sofern sie schon angemeldet waren.
b
Nach der Weiterbildung erhalten sie die teilweise Rückerstattung der Weiterbildungskosten
als Entschädigung für die geleistete Arbeit.
Art. 6: HÖHERE GEWALT
Ausnahmsweise und auf der Grundlage offizieller Belege können die Weiterbildungskosten in
folgenden Fällen erstattet werden:
- Krankheit (gültiges Arztzeugnis vorlegen),
- Unfall (gültiges Arztzeugnis vorlegen),
- Tod eines Angehörigen in direkter Linie (Eltern, Ehegatte, Kind),
- Geburt (Geburtsurkunde vorlegen).
Die Verwaltungsentschädigungsgebühr (CHF 50.--) bleibt in allen Fällen geschuldet und geht
zu Lasten des Teilnehmenden, der sich abgemeldet hat.
Art. 7: DISZIPLIN
Die Teilnehmer*innen haben sich während der Weiterbildungen an die grundlegenden Regeln
von Anstand und Respekt zu halten.
Die Zeiten, Weisungen und spezifischen Anordnungensind zu beachten.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Problemen werden betroffene Teilnehmer*innen
verwarnt. Sie können jederzeit mit den entsprechenden Folgen (insbesondere keine Erstattung
der Anmeldegebühr und keine Ausstellung der Weiterbildungsbescheinigung) von der
Weiterbildung ausgeschlossen werden.
Art. 8: ANNULLIERUNG EINER WEITERBILDUNG
Die Weiterbildung wird nur bestätigt, wenn eine Mindestanzahl Anmeldungen erreicht wird.
Diese Mindestanzahl wird zum Zeitpunkt der Organisation der Weiterbildung vom
Weiterbildungszentrum des Schweizerischen Osteopathieverbands festgelegt.
Wenn die Mindestanzahl Anmeldungen für eine Weiterbildung nicht erreicht wird, behält sich
das Weiterbildungszentrum des Schweizerischen Osteopathieverbands das Recht vor, diese
Weiterbildung spätestens 4 Wochen vor Beginn zu annullieren.
Wenn die Weiterbildung annulliert wird oder die neuen angebotenen Daten dem Teilnehmer
nicht passen, werden die Kosten einschliesslich der Verwaltungsentschädigungsgebühr
vollständig erstattet.
Art. 9: ANWESENHEITSLISTE
Alle Teilnehmer*innen müssen an jedem Weiterbildungstag zwingend und in eigener
Verantwortung vormittags und nachmittags die Anwesenheitsliste unterzeichnen, um ihre
Weiterbildungsstunden im Rahmen der Kontrolle der entsprechenden Weiterbildung
anrechnen zu können.
Bei als Webinar organisierten Weiterbildungen müssen sich die Teilnehmer*innen mit
Vorname und Name identifizieren und während dem ganzen Webinar die Kamera
eingeschaltet lassen, damit die Präsenzzeit validiert werden kann.
Im Fall der Nachlässigkeit oder des Betrugs bezüglich der Anwesenheit werden keinerlei
Reklamationen entgegengenommen, und die Stunden können nicht angerechnet werden.
Art. 10: REKLAMATIONEN
Reklamationen (ausser bezüglich der Anwesenheitslisten) und sonstige Beschwerden sind
zwingend innert drei Tagen nach dem Ende des Weiterbildungstags oder der gesamten
Weiterbildung schriftlich per Post oder E-Mail einzureichen an:
Weiterbildungszentrum des Schweizerischen Osteopathieverbands
Rue de Rome 3
1700 Fribourg
E-mail:
formation@fso-svo.ch
Reklamationen und Beschwerden unterstehen dem Versandprinzip (Poststempel oder E-Mail-
Versanddatum massgebend).
Nach Ablauf der dreitägigen Frist werden keinerlei Reklamationen mehr berücksichtigt.
Art. 11: WEITERBILDUNGSNACHWEIS
Die Weiterbildungsnachweise geben die tatsächliche Anzahl absolvierter Stunden, den Titel
der Weiterbildung, den Namen der Lehrperson und den Ort der Weiterbildung an.
Sie werden durch das Präsidium des Schweizerischen Osteopathieverbands und der Weiter-
bildungskommission unterzeichnet.
Sie sind namentlich (gemäss den Angaben der Anmeldung) ausgestellt und nicht übertragbar.
Die Weiterbildungsnachweise werden nicht am Ende der Weiterbildung verteilt.
Sie werden ins persönliche Konto der teilnehmenden Person auf der Webseite des
Schweizerischen Osteopathieverbands transferiert (Zugang mit Login und Passwort) und
können einige Tage nach Abschluss der Weiterbildung von dort heruntergeladen werden,
wenn die Rechnung dafür vollständig beglichen wurde.
Art. 12: PRAKTISCHE WEITERBILDUNGEN
Bei Weiterbildungen mit einem praktischen Teil ist ein eigenes Handtuch mitzubringen.
Art. 13: VERSICHERUNGEN
Die Weiterbildungsteilnehmenden sind nicht durch das Weiterbildungszentrum des
Schweizerischen Osteopathieverbands unfallversichert.
Dieses lehnt jede diesbezügliche Haftung ab.
Art. 14: GERICHTSSTAND
Für Streitfälle ist zurzeit der Sitz des Schweizerischen Osteopathieverbands zuständig.
Art. 15 INKRAFTTRETEN
Dieses Regelwerk tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Es annulliert und ersetzt alle früheren Bestimmungen oder Regelwerke.