Schutz der berufsbezeichnung „osteopath“ in der schweiz

Seit dem 1. Januar 2013 ist die Berufsbezeichnung „Osteopath / Osteopathin“ nun geschützt und lediglich die Praktizierenden, die das interkantonale Diplom in Osteopathie erworben haben, dürfen sich als solche bezeichnen.Den Patientinnen und Patienten wird dank dieser neuen Reglementierung sowohl eine akkreditierte und qualitative Behandlung wie auch beste Bedingungen für die Kompetenz und Sicherheit in der Patientenbehandlung und -betreuung gewährleistet.

Patienten in guten Händen

Diese Reglementierung ist die Frucht einer langjährigen Arbeit, die auf Wunsch der Osteopathen angegangen wurde. Zu Beginn des Jahrtausends haben die Kantone eine Vereinheitlichung der Bedingungen für die Bewilligungen zur Ausübung der Berufe in der Osteopathie beschlossen. Dies aufgrund der Entwicklung der Osteopathie in der Schweiz und um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) hat aus diesem Grund die Erstellung einer interkantonalen Reglementierung eingeführt. Dies mit dem Ziel, einen Rahmen für die Ausbildung und die Ausübungsbedingungen dieses Berufes zu schaffen. Die interkantonale Reglementierung für Osteopathen wurde durch die GDK im November 2006 einstimmig genehmigt. Dies mit der Einführung einer interkantonalen Prüfung, nach deren Erfolg ein Diplom in Osteopathie der GDK ausgehändigt wird. Seit dem 1. Januar 2013 müssen die Kandidatinnen und Kandidaten die Prüfung für das interkantonale Diplom nach einer fünfjährigen Vollzeit-Ausbildung sowie einer zweijährigen Assistenzzeit ablegen. Mittlerweile sind schon mehr als 800 Diplome vergeben worden, mehr als die Hälfte davon im französischen Teil der Schweiz.

Zahlreiche Indikationen

Die Osteopathie ist eine manuelle Medizin, welche auf dem Grundsatz basiert, dass Gesundheit das funktionelle Gleichgewicht aller Strukturen des menschlichen Körpers bedeutet. Der Osteopath ist fähig, nicht nur mechanische Läsionen des Bewegungsapparates, sondern auch Bewegungseinschränkungen anderer Systeme zu behandeln.
Die osteopathische Behandlung bietet sich in vielen Fällen an. Ein Osteopath kann für zahlreiche Gründe, sowohl für Säuglinge als auch für ältere Personen, zu Rate gezogen werden.
Obwohl „Rückenschmerzen“ der häufigste Grund für eine osteopathische Behandlung ist, empfiehlt sich die Behandlung auch bei anderen Symptomen wie Zervikalgie und Funktionsstörungen des Verdauungs- oder Atemsystems. Die Kosten der osteopathischen Behandlungen werden durch die betreffenden Zusatzversicherungen übernommen.

Der Schweizerische Verband der Osteopathen (FSO-SVO) wurde im Jahr 2005 gegründet. Mit seinen mehr als 700 Mitgliedern, allesamt exklusive Osteopathen die den hohen Ausbildungskriterien entsprechen, ist er der einzige Ansprechpartner der zuständigen Behörden.

Für weitere Auskünfte

M. Sebastian Byrde, Präsident des SVO-FSO
Tél : s.byrde@fso-svo.ch
Den Verband kontaktieren
Geschäftsstelle Schweizerischer Osteopathieverband 
Rütihubelweg 10
3634 Thierachern
Mo-Fr 09.00 – 12.30 Uhr