Medienmitteilung: Ein Jahr nach Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG)

Osteopathie als gesundheitspolitische Klammer der integrierten Versorgung

Am 1. Februar 2020 trat das neue Gesundheitsberufegesetz (GesBG) in Kraft. Um die Qualität in der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, legt es für die Osteopathie sowie für sieben weitere Gesundheitsberufe schweizweit einheitliche Anforderungen an die Ausbildung und die fachlich berufsbefähigende Berufsausübung fest. Osteopathinnen und Osteopathen übernehmen nach einem fünfjährigen Masterstudium die Aufgaben als ganzheitliche Erstversorgende und leisten damit einen zentralen Beitrag an die integrierte Versorgung.

Der Bund bestätigte mit der Aufnahme der Osteopathie ins Gesundheitsberufegesetz (GesBG) den Stellenwert der Osteopathinnen und Osteopathen und anerkennt sie als systemrelevante Akteure im Gesundheitswesen. Angesichts von Covid-19 konnten die Fachpersonen ihre Expertise und ihr Fachwissen in diesem aussergewöhnlichen Jahr unter Beweis stellen, indem sie neben der Ärzteschaft als Erstanlaufstelle für ihre Patientinnen und Patienten zur Verfügung standen.


Rolle und Aufgaben im Rahmen der Erstversorgung

In ihrer Rolle als Erstversorgende nehmen Osteopathinnen und Osteopathen eine sorgfältige Anamnese und Differenzialdiagnose vor, beurteilen den Menschen ganzheitlich und kommunizieren offen, verständlich und transparent. Als erste Anlaufstelle bei Beschwerden fungieren die Fachpersonen als Drehscheibe zwischen den verschiedenen involvierten Gesundheitsakteuren. «Der Grossteil der Patientinnen und Patienten verbleibt bei den Osteopathinnen und Osteopathen, und in etwa der Hälfte der Fälle erfolgt eine gemeinsame Behandlung, beispielsweise mit Ärzten oder Hebammen», so Barbara Tischhauser, Vizepräsidentin des Schweizerischen Verbands der Osteopathinnen und Osteopathen (SVO-FSO).


Interprofessionelle Zusammenarbeit und Komplexität des Gesundheitswesens

Voraussetzung zur Ausübung einer berufsbefähigenden Tätigkeit als Osteopathin oder Osteopath ist eine Bewilligung des Kantons, auf dessen Gebiet der Beruf ausgeübt wird. Hierfür müssen sie neu ei-nen Schweizer Abschluss auf Masterstufe vorweisen. Als äquivalent gelten für inländische Fachperso-nen die Diplome der Schweizerischen Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK-Diplom). Für ausländische Masterabschlüsse ist ein Anerkennungsverfahren des Schweizerischen Ro-ten Kreuzes (SRK) erfolgreich abzuschliessen. 2019 schlossen erstmals 20 Masterabsolvierende in der Schweiz das fünfjährige Osteopathie-Studium ab. Mit dem neuen Studiengang ist es gelungen, die langjährige und ganzheitliche Tradition der Osteopathie mit den aktuellen Anforderungen in der inter-professionellen Zusammenarbeit zu kombinieren. Das Masterstudium trägt damit längerfristig zur Qua-lität der Profession bei und stellt sicher, dass die Berufspraktikerinnen und -praktiker den Anforderun-gen des komplexer werdenden Gesundheitswesens entsprechen.


Osteopathie schliesst Lücke in der integrierten Versorgung

Die Osteopathie basiert auf den Grundlagen der Schulmedizin. Sie arbeitet mit spezifischen manuellen Techniken und nimmt eine personenzentrierte und ganzheitliche Perspektive ein, die das funktionelle Gleichgewicht aller Strukturen und Kreisläufe des menschlichen Körpers betrachtet. Osteopathinnen und Osteopathen sind fähig, nicht nur mechanische Blockaden des Bewegungsapparates, sondern auch Bewegungseinschränkungen anderer Systeme (etwa auch rund um die Organe) zu behandeln. Ihren Beruf üben sie beispielsweise in einer eigenen osteopathischen Praxis, in einer Gemeinschaftspraxis (oft kombiniert mit Berufen aus anderen Fachbereichen) oder in Gesundheitseinrichtungen wie Spitälern oder Pflegeheimen aus. Mit dem GesBG wurde eine Lücke in der integrierten Versorgung geschlossen. Durch ihre Kenntnisse und Fähigkeiten setzt die Osteopathie eine gesundheitspolitische Klammer um die verschiedenen Professionen und gestaltet das Gesundheitssystem aktiv mit. Osteopathinnen und Osteopathen bringen eine gesundheitsfördernde und präventive Perspektive in die Behandlung ein. Sie haben sich in der Covid-19-Pandemie gegenüber den Behörden als Partnerinnen und Partner auf Augenhöhe bewiesen und das Gesundheitswesen nachhaltig entlastet.  


Weitere Informationen

Masterstudiengang Osteopathie der Fachhochschule Westschweiz HES:
https://www.hesso.ch/de/master-osteopathie-8990.html?theme=T12

Gesundheitsberufegesetz GesBG und Ausführungsrecht sind in Kraft:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/berufe-im-gesundheitswesen/gesundheitsberufe-der-tertiaerstufe/bundesgesetz-ueber-die-gesundheitsberufe.html

Häufig gestellte Fragen zur Osteopathie im GesBG 
https://www.gesbg.admin.ch/gesbg/de/home/ord/verordnungen/faq.html

Studie «Osteopathy in Switzerland: Practice and Contribution to Healthcare 2016 – 2017»
https://zenodo.org/record/1290808#.YCEOtS1XaAl


Für weitere Auskünfte

Christian Streit
Geschäftsführer SVO-FSO
Tel. 021 323 03 03 E-Mail secretariat@fso-svo.ch

 

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